Die letzte Sitzung des BuVo fand vom 7.-8.4.2022 im ddb-Forum Berlin statt. Es war seit langem die erste Präsenzsitzung und die letzte BuVo der amtierenden Bundesleitung um unseren Vorsitzenden Thomas Eigenthaler. Thomas wurde am Schluss der Sitzung mit Standing-Ovation für seine Arbeit gedankt.
Neben internen Themen, wie Finanzen, der Vorbereitung des Steuergewerkschaftstages der DSTG und Besprechung der Satzungsänderungsanträge waren die Themen amtsangemessene Alimentation in verschiedenen Bundesländern und die Neustrukturierung der Größenklassen in der Bp wichtig.
- Amtsangemessene Alimentation
Hier gibt es in den anderen Bundesländern teilweise ähnliche Modelle/ Vorschläge zur Anpassung der Familien-/ Kinderzuschläge. Sehr interessant ist der Gesetzesvorschlag aus Baden-Württemberg , welcher 4 Säulen beinhaltet. So wird die Besoldung im mittleren Dienst von A8 bis A10z aufgewertet, was zur Folge hätte, dass die Besoldung jedes/r Bediensteten im mittleren Dienst bei Inkrafttreten des Gesetzes um eine Stufe angehoben würde. Das Eingangsamt im gehobenen Dienst würde bei A10 liegen.
Die Erfahrungsstufen in Baden-Württemberg sollen um die ersten beiden Stufen gekürzt
werden, so dass es dann nur noch 10 Erfahrungsstufen geben würde.
Des Weiteren sollen auch hier die Kinderzulagen erhöht werden, das allerdings in Abhängigkeit der Besoldungsstufen.
Ein interessanter Gesetzesentwurf, an dem sich Sachsen-Anhalt durchaus ein Beispiel nehmen kann. Denn wir als DSTG LSA fordern beispielsweise seit vielen Jahren die Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Dienst auf A7 anzuheben. Diesen Schritt ist man in B-W schon vor langer Zeit gegangen. Das vermeintlich zukünftige Einstiegsamt A8 ist bei uns ein nicht für alle Bediensteten im mittleren Dienst erreichbares Endamt, trotz mehr als 40 Dienstjahren.
- Neustrukturierung der Betriebsgrößenklassen in der Bp
Um das (traurige) Ergebnis vorneweg zu nehmen, im Februar hat die Referatsleiterrunde mit dem BMF mehrheitlich für folgende Neueinstufungen ab dem 1.1.2024 entschieden:
G-Betriebe Handelsunternehmen Umsatz 14 Mio. € Gewinn 800.000 €
Fertigungsunternehmen Umsatz 12 Mio. € Gewinn 950.000 €
M-Betriebe Hu Umsatz 8,6 Mio. € Gewinn 335.000 €
Fb Umsatz 5,2 Mio. € Gewinn 300.000 €
K-Betriebe Hu Umsatz 1,1 Mio. € Gewinn 68.000 €
Fb Umsatz 0,61 Mio. € Gewinn 68.000 €
Ob diese Entscheidung rechtswirksam ist oder die BpO geändert werden müsste, gilt es nun zu prüfen. Was viel bedenklicher ist, ist zum einen die Außenwirkung einer solchen Entscheidung. Denn es werden noch weniger Betriebe jährlich geprüft, die Anzahl der Prüfer wird dementsprechend weniger und die Häufigkeit mit der ein Unternehmen geprüft wird, sinkt in ein für jedes Unternehmen (dies gilt vor allem für die heutigen M- bis KST-Betriebe) überschaubaren Zeitraum. Ein falsches Signal für die Steuergerechtigkeit, denn Betriebsprüfungen haben nicht nur einen Mehrsteuercharakter, sondern auch eine präventive Wirkung für die Stpfl. Ungerecht ist dies auch gegenüber jedem Arbeitnehmer, der sämtliche Arbeitslöhne und sonstige Zahlungen, sowie seine Werbungskosten detailliert aufschlüsseln muss. Ein Unternehmen hingegen kann sowohl bei den E-Bilanzen als auch bei der Anlage EÜR großzügig seine Zahlen zusammenfassen.
Hier werden wir nun schnellstmöglich wieder mit der Politik und dem Finanzminister in Kontakt treten, um dieser Tendenz irgendwie entgegen zu wirken. Für unsere Bediensteten bedeutet das Ganze einen enormen Abbau von Stellen in der Bp, damit höherwertiger Dienstposten und einen Mangel an Alternativen zur Gewinnung neuer Prüferinnen und Prüfer.
Christian Keil
Stellv. Vorsitzender DSTG Sachsen-Anhalt