Vom 8.-10.9.2019 fand das diesjährige KONSENS-Seminar in Königswinter statt. Die Themen Languste, InKA und Finanzamt 2030 sahen zunächst nach einem Potpourri der Digitalisierung, der daraus resultierenden Erwartungen der Länder (Dienstherren) und der Bediensteten aus, verbunden mit personalvertretungs-rechtlichen Befugnissen. Doch der Reihe nach.
Die ersten beiden Themen waren geprägt von „heißen“ Diskussionen rund um das Thema Digitalisierung in den Verwaltungen, befeuert durch beispielsweise das Onlinezugangsgesetz, Chancen und Risiken für die Steuerverwaltung und die Herausforderungen für Personalräte. Dabei stellt man immer wieder fest, welch großes Interesse die Dienststelle an der Mitarbeit und Beteiligung der Personalräte haben sollte.
Gedanken rund um das Finanzamt 2030 vermittelte uns der bayrische Kollege Paul König. Die Fragen waren schnell aufgeworfen. Wie werden wir 2030 arbeiten? Wo werden wir 2030 arbeiten? Das „wo“ ist schwer zu beantworten und angesichts der schleppenden Einführung von Telearbeit in Sachsen-Anhalt ist es schwer vorstellbar, dass mehr als 50 Prozent der Belegschaft zukünftig nicht täglich im Finanzamt arbeiten. Doch die Zukunft scheint Arbeitsorte rund um den Globus bereit zu halten. Für Führungskräfte bedeuten neue Arbeitsorte Führen von Mitarbeitern aus der Ferne.
Wie wir zukünftig arbeiten kann man schon eher realistisch beantworten. Da ist zum Beispiel das Verfahren ElAStik (Elektronische Akte Steuer in KONSENS). Diese E-Akte soll vollumfänglich, einheitlich und medienbruchfrei sein. Dies bedeutet, dass nicht einmal mehr handschriftliche Telefonnotizen möglich sind. Alles ist im PC zu hinterlegen. Die Kommunikation mit dem Stpfl. über Elster wird zunehmen. Kann der Stpfl. heute seine Steuererklärungen authentifiziert und vorausgefüllt elektronisch abgeben, soll er 2024 auch elektronische Belege/ Rechnungen aus E-Mails, aber auch per Foto, in Elster hinterlegen können. Und zwar nicht erst, wenn er seine Steuererklärung macht, sondern laufend im Kalenderjahr. Dabei trifft er auch die Zuordnung der Belege zu Werbungskosten, Sonderausgaben usw. Im März 2025 soll er dann eine E-Mail bekommen, dass der Entwurf seiner Steuererklärung vorliegt, in dem sämtliche vorgehaltenen Daten (Lohndaten, Versicherungsbeiträge etc.), aber auch die Beträge aus den hinterlegten Belegen bereits in die Steuererklärung übernommen wurden. Das wird zu weniger Verwaltungsaufwand führen. Manch einer träumt dabei auch von weniger Einsprüchen.
Resümierend kann man sagen, die Arbeitsauslöser und damit die Aufgaben werden sich verändern. Die verbleibenden Tätigkeiten werden anspruchsvoller, womit sich die Chance für Qualifizierung und Fortbildung des Personals bietet. Was sich in höherwertigen Tätigkeiten wiederspiegeln wird.
Das Verfahren InKA (Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland) ermittelt die Anforderungen und entwickelt die Organisation zum Umgang mit den aus dem Ausland gelieferten Daten. Lange wurde ein großes Geheimnis um die Menge an Arbeitsauslösern in den FÄ gemacht. Denn das Verfahren EARL (EU Amtshilferichlinie) lieferte für 2014 und 2015 knapp über eine Million Datensätze, das Verfahren FaTCA (Datenaustausch USA) brachte für die gleichen Veranlagungsjahre rund 200.000 Datensätze und das Verfahren CRS (datenaustausch mit weit über 100 weiteren Staaten) hält für 2017 mehr als 5 Millionen Datensätze bereit. Als neues Bundesland konnte man von überschaubaren Zusatzaufgaben ausgehen. Dies bestätigt auch die Zahl der Datensätze im Nachbarland Sachsen. Hier brachten die Verfahren EARL und FaTCA 300 Datensätze für die Veranlagungszeiträume 2014 und 2015. Allerdings endet bekanntermaßen die (reguläre) Festsetzungsverjährung des Vlg.-Zeitraums 2014 mit Ablauf des Kj. 2019. Die entsprechenden Daten sind in der eDaten Prüfliste hinterlegt. Es wurden durch das BZSt nur Datensätze an die Bundesländer übermittelt, wenn sie scheinbar eine steuerliche Relevanz haben. Wie viele Arbeitsauslöser CRS bringt, ist noch nicht bekannt. Weitere Informationen werden die Daten aus den „Tax Rulings“ hinsichtlich Vereinbarungen, Verständigungen, Verrechnungspreisen im Ausland ansässiger Firmen mit verbundenen Unternehmen in Deutschland bringen (Daten seit 1.6.2017 meldepflichtig). Aber auch das „Country by country reporting“ (CbCR) soll länderbezogene Berichte über Betriebsteile im Ausland seit 1.7.2018 als elektronische Informationen liefern. Mehr Daten werden mehr Prüfhinweise produzieren, wir sind auf den zukünftigen Arbeitsumfang gespannt.
Als letztes Thema wurde das Verfahren Languste (Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank) besprochen. „Überschattet“ wurde das Verfahren von der immer noch unklaren Grundsteuerreform. Hier lässt der Gesetzgeber uns als Praktiker mehr als zu lange im Unklaren. Leider werden wir die Suppe, die uns die Politik einbrockt, auslöffeln müssen. Languste soll eine Datenbank für alle Grundstücksdaten in der Finanzverwaltung bieten. Der Abgleich der Daten mit anderen Behörden stellt unsere Bewertungsstellen schon jetzt vor Mehrarbeit. Zukünftig soll ein regelmäßiger Austausch der Daten z.B. den Katasterämtern erfolgen. Dafür müssen jetzt alle „Fehler“ in den Daten bereinigt werden.
Die Pflege der im Einsatz befindlichen Programme und die Neuentwicklungen in KONSENS werden in Zukunft mit mehr Kosten verbunden sein. Hier gilt es auch von Seiten der DSTG die Politik in Bund und Ländern zu sensibilisieren und auf höhere Budgets zu drängen. Schließlich will ein jeder die Digitalisierung, auch wenn nicht jeder das Gleiche darunter versteht.
Christian Keil