Vom 8. bis 10. März 2019 traf sich die Bundesseniorenvertretung in Königswinter zu ihrer zweiten Tagung. Aus Sachsen-Anhalt haben Ingrid Schwarz und ich teilgenommen. Alle Landesverbände berichteten über ihre Arbeit mit den Seniorinnen und Senioren. Zur Verbesserung der Arbeit wurde auch ein Workshop durchgeführt. Hier haben wir die Erwartungen und Anforderungen der Seniorenvertretung des Landes- und des Bundes zusammengetragen. Dabei wurde festgestellt, dass die Mitglieder der DStG bereits vor Eintritt in den Ruhestand über die Arbeit der Seniorenvertretung informiert werden sollten und die Ortsverbände den Eintritt in den Ruhestand der Seniorenvertretung anzeigen sollten. Hierzu ist der in den Ortsverbänden vorhandene und auf der Homepage der DStG LSA zu findendem kombiniertem Vordruck „Aufnahmeantrag / Änderungsantrag“ zu nutzen.
In den Ortsverbänden sollte langfristig auch Jemand für die Seniorenarbeit zuständig sein. Von dort aus sollte die Zeitschrift versandt, Geburtstagsgrüße übermittelt werden und Einladungen zu Ortsversammlungen erfolgen. Teile davon werden schon von unseren Ortsverbänden gemacht, aber ein Verantwortlicher wurde bisher nicht benannt.
Sachsen-Anhalt macht schon Seniorenarbeit auf Landesebene. Wir haben bereits einen gewählten Seniorenvorstand, eine eigene Satzung und die Verankerung im Landesvorstand der DStG. Unsere Aktivitäten sind auf der Internetseite des Landes nachzulesen. Zweimal jährlich organisieren wir Treffen und versorgen die Seniorinnen und Senioren mit aktuellen Informationen, teils per Mail, wenn die Mail-Adresse bekannt ist.
Darüber hinaus wurde der Haushaltsplan 2019 beschlossen.
Der Bundesvorsitzende informierte über aktuelle Themen der Bundepolitik, unter anderem zu den Varianten der Grundsteuerberechnung.
Das Wichtigste ist die Mappe für die Ortsverbände „Vorbereitung auf den Ruhestand“. (Wird in Kürze an die Ortsverbände per Mail zugeleitet bzw. auf der Seniorenseite der DStG LSA veröffentlicht.)
Darin enthalten sind:
• Vollmacht für die Beilhilfestelle
• Vorsorgevollmacht
• Betreuungsverfügung und
• Patientenverfügung.
Diese Mappen sollten den zukünftigen Seniorinnen und Senioren in den Ortsverbänden übergeben werden. Eine Information aller Mitglieder über die in der Seniorenmappe enthaltenen Vordrucke wäre empfehlenswert.
Heidemarie Ehlert
Seniorenvertretung der DStG des Landes Sachsen-Anhalt